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Aus gegebenem Anlass möchten wir den Uttendorfer Hundebesitzern die geltenden Verordnungen in Erinnerung rufen:
In Uttendorf ist seit dem Jahr 2019 eine Leinen- oder Maulkorbpflicht für Hunde verordnet, diese besagt:
- Hunde müssen außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Uttendorf auf für jedermann allgemein zugänglichen Orten an einer Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen.
- In öffentlichen Sport-, Bade- und Kinderspielplätzen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
Viele Bürger mögen es zudem nicht, von freilaufenden Hunden angesprungen und mit dem Ausspruch „Der Hund tut nichts" getröstet zu werden.
Diese Verordnung gilt für das gesamte Gemeindegebiet der Ortsgemeinde Uttendorf.
Rücksichtnahme & Konfliktvermeidung
Zudem gilt seit dem Jahr 2019 für die Gemeinde Uttendorf auch eine Hundekotverordnung, welche zum Ziel hat, Gefährdungen für die menschliche Gesundheit durch, mit Parasiten kontaminierten, Hundekot zu vermeiden. Besonders Kleinkinder sind durch den Kot einem Risiko ausgesetzt. Die Verordnung besagt, dass an Straßen, Plätzen, in Siedlungen, auf Spazierwegen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Gartenanlagen Hundekot von jenen Personen unverzüglich zu entfernen ist, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.
10 Gratis Hundekotsackerl-Spende-Automaten (sogenannte Dog Stations) im Uttendorfer Gemeindegebiet erleichtern die ,,Hundehygiene“. Die befüllten Hundekotsackerl müssen bei den dazugehörigen Mistkübeln oder zuhause im Restmüll entsorgt werden. Wir ersuchen Sie, die Sackerl nicht z. B. am Wegesrand, etc. abzustellen. Hier ist interessant zu wissen: der Jahresbedarf an Hundekotsackerl in Uttendorf beträgt derzeit 60.000 Stück.
Lassen sie ihren Hund nicht in Wiesen und Feldern freilaufen und sein Geschäft verrichten. Mit Hundekot verunreinigtes Futter ist für Kühe und andere Nutztiere schädlich!
Die Gemeinde bedankt sich bei allen, insbesondere bei jenen Hundehalterinnen und -haltern, die sich schon jetzt vorbildlich an die Regeln halten. Nur durch Rücksichtnahme auf die anderen ist das Zusammenleben von Mensch und Tier möglich.