Lebensbescheinigung

Die Ausstellung der Lebensbestätigung/Lebensbescheinigung für Bürger der Gemeinden Uttendorf und Niedernsill obliegt ab sofort dem Standesamt Uttendorf.

Mit der Lebensbescheinigung wird bestätigt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausfertigung der Bescheinigung am Leben ist. Sie dient vorwiegend als Nachweis, dass Bezieherinnen und Bezieher von Pensionen, Renten und sonstigen Leistungen am Leben und somit weiterhin bezugsberechtigt sind.

Voraussetzung für den Erhalt einer Lebensbestätigung:

  • Persönliches Erscheinen
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Schreiben jener Einrichtung, welche die Lebensbescheinigung anfordert  (z. B. Pensionsversicherungsanstalt oder sonstige Stelle, die Geldleistungen auszahlt)

Wie viel kostet die Lebensbestätigung?

Die Erstellung einer Lebensbestätigung/Lebensbescheinigung kostet EUR 2,10.