Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Zuständig

 
Kontaktdaten von Gudrun Entfellner
Meldeamt/Standesamt
Gudrun Entfellner
Schulstraße 2
5723 Uttendorf
Tel: +43 6563 8208 11
buergerservice@uttendorf.at

 

 
Kontaktdaten von Birgit Kogler, BA
Sekretariat Amtsleitung
Birgit Kogler, BA
Schulstraße 2
5723 Uttendorf
Tel: +43 6563 8208 25
office.amtsleitung@uttendorf.at