Hundehaltung

Meldepflicht

Jeder Hundehalter, der in Lingenau einen Hund hält oder für länger als einen Monat in Pflege nimmt, hat dies spätestens innerhalb eines Monats beim Gemeindeamt Uttendorf (Bürgerservice) zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für neugeborene Hunde. Ebenso ist jede Abgabe von Hunden unverzüglich zu melden. Bei der Anmeldung bekommt jeder Hund eine Hundemarke, die er sichtbar am Halsband zu tragen hat.

Hundekot - richtig entsorgt

Hundehalter sind während des ganzen Jahres verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) im gesamten Gemeindegebiet zu beseitigen. Die Entsorgung ist über die aufgestellten Hundekübel möglich. 

Leinenpflicht

In Uttendorf wurde eine Leinenpflicht für bestimmte Bereiche verordnet.

Außerhalb dieses Bereiches ist vom Hundebesitzer darauf zu achten, dass Fußgänger immer ungehindert passieren können. Freilaufende Hunde lösen bei Weide- und Wildtieren Fluchtreaktionen aus.


Zuständig

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